Coronavirus - Das müssen Sie wissen


Zurück in die Schule - Das müssen Schüler*Innen und Eltern nun wissen

Wann und wie startet der Unterricht?

 

Die Wiederaufnahme des Unterrichts an der Volksschule soll im Kanton Bern ab dem 11. Mai erfolgen. Mindestens zwei Tage lang gilt eine Einstiegsphase mit Halbklassenunterricht. Schüler sollen so Zeit erhalten, sich im Schulalltag wieder einzufinden und die Erlebnisse der vergangenen Wochen zu besprechen. Danach solle der Unterricht soweit als möglich in allen Fächern in den Klassenzimmern wieder aufgenommen werden, sagt die kantonale Bildungsdirektorin Christine Häsler (Grüne). Auch die schulergänzenden Betreuungsangebote starten dann wieder.

 

Was ist, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken?

 

 Grundsätzlich sollen alle gesunden Kinder wieder zur Schule gehen, sagt Häsler. Man wolle aber die Ängste jener ernst nehmen, die befürchten, ihre Kinder steckten sich in der Schule an. In solchen Fällen werde das Gespräch mit den Eltern gesucht. Strafen werden keine ausgesprochen, wenn ein Kind deshalb dem Unterricht fernbleibt.

 

Erhalten Schulen Schutzmaterial?

 

Die Berner Schulen werden mit Flüssigseifespendern und Einmalhandtüchern ausgerüstet. Nur für die Lehrer soll es Handhygiene-Stationen mit Desinfektionsmittel geben. Das präventive Tragen von Schutzmasken beurteilt der Kanton als «keine sinnvolle Massnahme». Die Schulen müssen aber einige Masken bereithalten für den Fall, dass jemand Symptome einer Covid-Erkrankung aufweist. Er erhält dann eine Maske, die auf dem Heimweg getragen werden kann. Wenn Kinder selbst oder auf Wunsch der Eltern eine Schutzmaske tragen, soll die Lehrerschaft das akzeptieren, rät der Kanton in einem Informationsschreiben.

 

Was passiert, wenn es zu Ansteckungen in den Schulen kommt?

 

Lehrpersonen sollen stets zwei Meter Mindestabstand zu den Schülern einhalten, nicht aber die Primarschüler untereinander. Wird eine Person an einer Schule positiv getestet, muss sie sich in Selbstisolation begeben. Der Kanton erarbeitet zur Zeit mit dem Institut für Infektionskrankheit der Universität Bern eine Plattform, über welche die Schulleitung Infektionen melden kann. So will der Kanton die Ansteckungen im Auge behalten und wenn nötig Massnahmen ergreifen können. Ob es zu Schulschliessungen kommen kann, lässt der Kanton offen.

 

Was ist mit Lehrerinnen oder Schülern, die wegen einer Erkrankung zur Risikogruppe gehören?

 

Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören, erhalten weiterhin Fernunterricht. Und gefährdete Lehrpersonen sollen keinen Unterricht in der Schule erteilen, sagt Häsler. «Sie können trotzdem wertvolle Arbeit leisten, indem sie beispielsweise Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren oder Personen coachen, die Stellvertretungen übernehmen.» Der Berufsverband der Berner Lehrerschaft «Bildung Bern» befürchtet, dass deshalb den Schulen viele Lehrpersonen fehlen werden, was eine grosse Herausforderung in Zeiten von Personalmangel sei.

 

Was ist mit der grossen Pause?

 

Kinder, insbesondere auf der Primarschulstufe, sollen sich möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Schulweg und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen. Ihr Znüni sollen sie aber nicht mit Freunden teilen. Bei älteren Schülern können die Pausen auch gestaffelt stattfinden. Die Abstandsregel sollen Lehrer brechen dürfen, wenn sich Kinder raufen, rät die Bildungsdirektion.

 

Was ist mit geplanten Schulveranstaltungen oder -lagern?

 

Alle Landschulwochen, Abschlussfeste und Elternabende sind dieses Schuljahr abgesagt. Durchgeführt werden können Klassenausflüge oder Velotouren, bei denen nicht der öffentlichen Verkehr benutzt wird.

 

Findet der Sportunterricht wieder statt?

 

Ja. Doch der Sportunterricht soll nach den Vorgaben des Kantons möglichst draussen stattfinden – und ohne Körperkontakt. Schwingen, Fussball und Handball sind daher nicht erlaubt. Stattfinden kann dafür der Schwimmunterricht. Der Chlorzusatz im Wasser töte die Viren ab, begründet der Kanton diesen Entscheid.

 

 Erhalten die Schüler ein Zeugnis?

 

 Ja, alle Schüler erhalten im Sommer Zeugnisse. Diese beinhalten einen Vermerk, dass es während der Coronakrise keinen Präsenzunterricht gab [Anmerkung vom 05.05.2020: Ist noch in Abklärung]. In die Beurteilungen werden schulische Leistungen miteinbezogen, die vor der Schulschliessung stattfanden. Es dürfen vor den Sommerferien auch wieder Tests durchgeführt werden, die Noten daraus fliessen nur in die Zeugnisse ein, wenn sie für das Kind eine Verbesserung bringen. Seit Donnerstag ist auch klar, dass die Maturaprüfungen definitiv nicht stattfinden,.

 

Quelle: Der Bund, 01. Mai 2020